Computerstrafrecht

Computerstrafrecht

Wachsende Bedeutung

Mit der wachsenden Bedeutung der Informationstechnologie treten auch im Strafrecht neue Probleme rechtlicher und tatsächlicher Art auf. Dies betrifft nicht nur die klassischen Meinungsäußerungs- und Inhaltsdelikte, sondern auch spezielle die Computerkriminalität betreffende Straftatbestände wie Datenausspähung, Computersabotage und Computerbetrug.

Persönliche Betroffenheit

Dabei ist Strafrecht eine Materie, mit der man sich –ob als Unternehmer oder als Arbeitnehmer - lieber nicht auseinander setzen möchte. Allerdings hilft es nicht, die Augen davor zu verschließen. Denn im Falle eines Falles geht es nicht nur um wirtschaftliche Folgen, sondern um Ihr ganz persönliches Schicksal bis (im schlimmsten Fall) hin zum Freiheitsentzug.

Fallbeispiele

Wussten Sie beispielsweise, dass Sie sich unter Umständen bereits mit einer Anweisung an den IT-Support (oder der Ausführung einer solchen Anweisung), E-Mails unerwünschter Absender herauszufiltern, eine strafbare Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses zuschulden kommen lassen? Andererseits dürfen Sie nicht einfach „Notwehr“ üben, wenn Sie mitbekommen, dass Ihr System auf offene Ports gescannt wird, da es sich hierbei noch nicht um einen rechtswidrigen Angriff handelt.

Lösung

Zu diesen und anderen Fragen des Computerstrafrechts bieten wir Ihnen auf Grund des vorhandenen Know-Hows sowohl zu den technischen Gegebenheiten als auch im Hinblick auf die sich ständig verändernde rechtliche Materie exzellente fachkundige anwaltliche Beratung an.