IT-Recht

Arbeitsrecht

Unternehmerisches Handeln

Sie möchten umstrukturieren oder rationalisieren - der Betriebsrat spielt nicht mit. Eine Betriebsvereinbarung – ob zum Thema E-Mail/Internet am Arbeitsplatz, Telearbeit oder Zeiterfassung – soll abgeschlossen werden und Sie wollen wissen, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben. Oder es geht um die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung beziehungsweise die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Outsourcing. Arbeitsrechtliche Fallgestaltungen spielen bei einer Vielzahl von unternehmerischen Handlungen eine entscheidende Rolle.

Vielzahl von Vorschriften neben starkem Richterrecht

Im Arbeitsrecht als Teilgebiet des Zivilrechts besteht zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit. Wegen der regelmäßig deutlich stärkeren Vertragsposition des Arbeitgebers und der sozialen Abhängigkeit des Arbeitnehmers ist diese Vertragsfreiheit durch das geltende Recht jedoch stark zum Schutze des Arbeitnehmers eingeschränkt. Es hat sich in einer der deutschen Rechtsordnung eigentlich fremden Art und Weise ein starkes Richterrecht entwickelt. Das heißt neben einer Vielzahl von zu beachtenden Gesetzen (von A wie Arbeitszeitgesetz bis T wie Tarifvertragsgesetz) und gegebenenfalls Tarifverträgen sind (vor allem höchst)richterliche Entscheidungen zu berücksichtigen.

Anwaltliche Beratung

Damit Sie in dieser unübersichtlichen Gemengelage aus Rechtsnormen und Gerichtsentscheidungen den Überblick behalten, bieten wir Ihnen hierzu eine kompetente Rechtsberatung an.