Wirtschaftsrecht

Softwarevertragsrecht

Von Softwareschutz bis zum Quellcode

Beim Softwarevertragsrecht geht es nicht alleine um den Softwareschutz (Urheberrecht, Markenschutz, Titelschutz und sonstige Schutzrechte), die Softwareüberlassung (Rechteübertragung auf den Vertragspartner, vertragliche Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkung) oder die Rechte und Pflichten aus einem Softwarevertrag (Haftung aus Verzug, Gewährleistungsregelungen, vor- und nebenvertragliche Verpflichtungen, Produkthaftung), sondern insbesondere auch um Ansprüche bei Verzug und Schlechtleistung in EDV-Projekten, eine Escrowvereinbarung zur Herausgabe des Source-Codes oder um Wartungsverträge.

Kompetente Beratung

Zu diesen Fragestellungen bekommen Sie bei uns nicht nur fachkundige Antworten, sondern auch maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Projekte. Im Rahmen der softwarevertragsrechtlichen Beratung unserer Kunden arbeiten wir intensiv mit unserem Kooperationspartner, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schindler, LL.M., zusammen.