RA Dr. Kai Cornelius, LL.M.

Rechtsanwalt Dr. Kai Cornelius, LL.M.

Anwaltliche Tätigkeit

Rechtsanwalt Dr. Kai Cornelius, LL.M. betreut vor allem mittelständische Unternehmen aus der Informationstechnologiebranche in allen Fragen des Wirtschaftsrechts einschließlich des Wirtschaftsstrafrechts. Einen Fokus hat er neben dem Arbeitsrecht insbesondere auf den Bereich des Informationstechnologierechts (IT-Recht) gerichtet. Bereits unmittelbar nach seiner juristischen Ausbildung (Studium an der Universität Heidelberg, Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe) hat er sich der rechtsberatenden Tätigkeit gewidmet. Hierzu war er zunächst in der renommierten Wirtschaftsrechtskanzlei Melchers in Heidelberg tätig, bevor er im Jahre 2000 seine eigene Kanzlei gründete und sich in Berlin als Rechtsanwalt niederließ. Auf den Gebieten des Datenschutzes und IT-Rechts arbeitet Dr. Cornelius intensiv mit seinen Kooperationspartnern Herrn Rechtsanwalt Dr. Gregor Scheja und Herrn Rechtsanwalt Stefan Schindler, LL.M. zusammen.

Lehrtätigkeit

Die Sicherstellung einer mit dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung korrespondierenden hochqualifizierten Rechtsberatung ist unter anderem durch die Lehrtätigkeiten von Dr. Cornelius gewährleistet. So ist er an der Universität Hannover als Lehrbeauftragter für Computerstrafrecht und an der Universität Lüneburg als Lehrbeauftragter für IT-Recht tätig.

Fachliche Qualifikation

Das erforderliche theoretische Wissen für den Bereich des IT-Rechts hat sich Dr. Cornelius durch die Absolvierung eines LL.M.-Masterstudienganges (www.eulisp.de) an den Universitäten Hannover und London sowie durch seine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover erworben. Hier hat er unter anderem die erfolgreiche Podiumsdiskussionsreihe "Forum IT-Recht" mit aus der Taufe gehoben und regelmäßig betreut (www.forumitrecht.de). Im Bereich des Arbeitsrechts hat er den Fachanwaltslehrgang des DAI (Deutsches Anwaltsinstitut) zum Arbeitsrecht absolviert.

Seine Master-Thesis hatte einen arbeits- und datenschutzrechtlichen Bezug und setzte sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Personalmanagementsoftware auseinander. Das Vorhandensein der für die Durchdringung der oft hochkomplexen Materie des Wirtschaftsrechts erforderlichen Fähigkeit zu einer tiefgründigen Analyse eines Sachverhaltes hat Dr. Cornelius mit seinem an der Universität Heidelberg abgeschlossenen Promotionsverfahren mit informationsrechtlichem und strafprozessualem Bezug unter Beweis gestellt.

Netzwerk

Zum Aufbau und zur Pflege eines gerade für die Rechtsberatung unverzichtbaren Netzwerkes ist Dr. Cornelius 1. Vorsitzender des Eulisp Alumni e.V. (Vereinigung der Absolvent(inn)en des EULISP-Ergänzungsstudienganges Rechtsinformatik, www.eulisp-alumni.de) und Mitglied in verschiedenen Organisationen (Deutscher Anwaltsverein, Berliner Anwaltverein, Deutsche Gesellschaft für Rechtsinformatik, Rechtsanwaltskammer Berlin).