Auftragsdatenverarbeitung

Outsourcing

Outsourcing ist nicht nur für große Konzerne ein aktuelles Thema, sondern auch für den Mittelständler und Kleinunternehmer. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, kann die Auftragsdatenverarbeitung das geeignete Datenschutzkonzept darstellen, da das Auslagern personenbezogener Datenverarbeitungsprozesse in diesem Rahmen datenschutzrechtlich privilegiert ist. Auf diese Weise können eine Vielzahl von Datenverarbeitungssystemen rechtlich zulässig durch Drittunternehmen gepflegt, gewartet und verwaltet werden. Insbesondere die zentrale Datenverarbeitung im Konzern kann auf diese Weise in ein rechtskonformes Datenschutzkonzept eingebettet werden. Unsere externen Datenschutzbeauftragten weisen die dafür erforderliche Fachkunde und Erfahrung auf.

Schutz vor überzogenen Anforderungen

Allerdings sind für eine rechtskonforme Auftragsdatenverarbeitung zahlreiche gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen. Dabei ist zwischen den gesetzlich zwingenden Standards und einer Vielzahl ungerechtfertigt erhobener Anforderungen zu unterscheiden.

Eine Auftragsdatenverarbeitung erfordert einen schriftlichen Auftrag, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wesentliches Merkmal dieses Auftrags ist die „Weisungsgebundenheit“ des Auftragnehmers. So wird gewährleistet, dass der Auftraggeber die „Entscheidungsgewalt“ über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten behält. Ein Umstand, dem insbesondere in der Diskussion mit Arbeitnehmervertretern und Betriebsräten erhebliche Bedeutung zukommen kann. Überzogene Anforderungen, insbesondere hinsichtlich einer angeblich zu beschränkenden Komplexität der Dienstleistung, müssen hingegen zurückgewiesen werden.

 

Die Vereinbarung einer Auftragsdatenverarbeitung erfordert weitgehende juristische Expertise. Auftraggeber und Auftragnehmer sind häufig erst von der Erforderlichkeit und den Vorteilen einer Auftragsdatenverarbeitung zu überzeugen. Eine entsprechende Beratung sollte durch ausgewiesene Fachleute erfolgen, um zu verhindern, dass unliebsame Erfahrungen mit Aufsichtsbehörden oder Verbraucherschutzverbänden gemacht werden. In zahlreichen Projekten bei diversen Kunden haben unsere externen Datenschutzberater die erforderlichen Erfahrungen gesammelt, um auch Ihrem Outsourcingprojekt zum Erfolg zu verhelfen.